Die Bundesvorsitzenden von dieBasis machten am Freitag Furore, als die Vorsitzende Viviane Fischer gegen ihren Kollegen Reiner Fuellmich einen Verweis aus dem Corona-Ausschuss verkündete. Am selben Tag wurde bekannt gegeben, dass der stellvertretenden Vorsitzenden Alkje Fontes aus Sachsen-Anhalt ihre Rechte zur Amtsausübung entzogen wurden. Sie warb stets mit ihrem guten Verhältnis zum Corona-Ausschuss. Nun wird ihr aber Unterschlagung vorgeworfen. Die alternativen Medien berichten und spekulieren fleißig. Aber auch in Rheinland-Pfalz überschlagen sich die Ereignisse. Diesen Montag fanden sich einige versprengte Schaulustige vor dem Amtsgericht ein, die noch nichts von der Verschiebung eines Prozesses innerhalb des Landesvorstandes der Partei dieBasis mitbekommen hatten. In diesem Prozess gehen die nach Ansicht der Parteiführung ausgeschlossenen Vorstandsmitglieder Herr David Hess und Dr. Daniel Luckhardt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied gegen eben diesen Ausschluss vor.
Holger Fischer, Mitglied im Bundesvorstand von dieBasis, hatte das Mandat für den Landesverband, also der Verfahrensgegner, übernommen. Dies kam überraschend, da er eigentlich als Beauftragter der „Säule“ (so nennt dieBasis ihre Grundsätze) Machtbegrenzung eine Aufsichtspflicht über die Landesverbände der Partei ausüben soll. Als erste Handlung erwirkte er einen Aufschub des Eilverfahrens um ganze 2 Wochen. Grund: Urlaub der Vorsitzenden Frau Feiner-Müller, die im Zentrum der Auseinandersetzungen steht, wenngleich es in dem Prozess nicht um sie direkt geht. Vielmehr ist die faktische Amtsenthebung des Vorsitzenden David Hess und des stellvertretenden Schatzmeisters Dr. Daniel Luckhardt Gegenstand des Verfahrens (siehe Termin am 5.9.2022).
Außerdem rügte Herr Fischer gleich die Zuständigkeit des Gerichts komplett. Das Verfahren sei am Landesschiedsgericht Sachsen-Anhalt anhängig und werde von der dortigen Vorsitzenden bald einer Entscheidung zugeführt. Die Kläger Hess und Dr. Luckhardt fühlen sich aber von den parteiinternen Schiedsgerichten im Stich gelassen. So bemängeln sie, dass das Landesschiedsgericht Monate gebraucht habe, um ihnen die Klageschrift der Gegenseite zuzustellen. Deshalb beschlossen sie, selbst vor ein staatliches Gericht zu ziehen.
Tatsächlich scheinen sich beim Landesschiedsgericht Sachsen-Anhalt Fragen aufzutun. Zunächst mag es verwundern, dass in Sachsen-Anhalt über Personen aus Rheinhessen entschieden wird. Dieses klärt sich schnell auf: Der Landesverband in Rheinland-Pfalz hat noch kein eigenes Schiedsgericht. Deshalb springen die Schiedsgerichte anderer Bundesländer ein. Auch hier wird zwar von Dr. Luckhardt bemängelt, die Zuordnung sei inkorrekt vorgenommen worden, aber im Prinzip muss schon in einem anderen Bundesland über ihn entschieden werden.
Aber Vorbehalte finden sich bestätigt, wenn man einen Blick in die Schiedsordnung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt wirft. Sie soll die Arbeitsweise des Gerichts regeln. Beim Verfassen dieser Schiedsordnung hat man sich anscheinend die Bundesordnung zum Vorbild genommen. Allerdings scheint man nach der ersten Seite aufgehört zu haben, diese Ordnung anzupassen. So steht an vielen Stellen „Bund“, wo „Land“ stehen müsste. So bestimmt das Regelwerk, dass die „Bundesschiedsordnung … durch den Bundesparteitag mit 2/3Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer geändert werden“ kann. Die Landesebene der Partei schreibt also der Bundesebene vor, was sie zu tun hat. Auch hat man das Datum des Inkrafttretens und der letzten Änderung nicht angepasst. Zum angeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens, 4. Juli 2022, existierte der Landesverband Sachsen-Anhalt noch gar nicht. Es fragt sich, ob mit diesen und weiteren Fehlern das Schiedsgericht Sachsen-Anhalt juristisch gesehen handlungsfähig ist.
Es bleibt also spannend. Das Gericht in Mainz wird nicht nur über die Ansprüche der Herren Hess und Luckhardt auf ihre Ämter entscheiden müssen. Es wird zuerst einmal die Schiedsgerichtsbarkeit der Partie dieBasis auf den Prüfstand stellen müssen. Der nächste Sitzungstermin ist nun am 19. September anberaumt.
Quellen
Nachtrag
Der Termin wurde verschoben, weshalb in einer früheren Version des Artikel der 19.9. als Termin genannt worden war.